Ihre Fragen - unsere Antworten
FAQ


Welche Kosten erwarten mich?

Für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren: Sie erhalten eine Verordnung von Ihrem behandelnden Arzt. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Behandlung. Zu jedem Rezept ist ein gesetzlich vorgegebener „einmaliger“ Eigenanteil in Höhe von 10,00 € zuzüglich 10 % des Rezeptwertes zu leisten. 


Ab dem 01. August 2021 steigen aufgrund höherer Preise von den gesetzlichen Krankenkassen die Zuzahlungsbeträge für alle Behandlungen, die ab diesem Tag stattfinden.


  • Die Zuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung für die gesamte Behandlungsserie fällig!
  • Sollte die Zuzahlung nicht am ersten Behandlungstag entrichtet werden, muss die Praxis den Patientinnen und Patienten ab dem zweiten Behandlungstag schriftlich an die Zuzahlung – mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen – erinnern.
  • Sofern die Zuzahlung geleistet wurde, erhält die Patientin oder der Patient darüber eine Quittung.
  • Auf der Quittung wird zudem auf den Erstattungsanspruch bei zu viel entrichteter Zuzahlung hingewiesen.

Kinder und Jugendliche bleiben weiterhin von der Zuzahlung befreit.


Wichtiger Hinweis: Physiotherapiepraxen sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlung für die gesetzlichen Krankenkassen einzuziehen. Bei der Zuzahlung handelt es sich nicht um ein zusätzliches Honorar für die Physiotherapiepraxis, da diese mit dem Honoraranspruch der Praxis gegenüber der Krankenkasse verrechnet wird.

Die Höhe der jeweiligen Zuzahlungsbeträge erfahren Sie von Ihrem Praxisteam.


Für Privatversicherte/Selbstzahler: Sie erhalten vor Behandlungsbeginn eine aktuell gültige Honorarvereinbarung mit unseren Preisen. Nach Abschluss der Behandlungen erhalten Sie eine Gesamtrechnung. Diese können Sie dann bei Ihrer privaten Versicherung einreichen. Wir empfehlen, die Höhe der Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit Ihrer privaten Krankenversicherung/Beihilfestelle zu klären. 

Die Honorarsätze gelten als vereinbart und sind durch den Patienten / Versicherten zu begleichen, unabhängig davon, ob eine Versicherung diese ganz, nicht oder nur teilweise erstattet.

Was muss ich zur Behandlung mitbringen?

Bitte bringen Sie ein großes Handtuch und die Verordnung des Arztes mit. Für den ersten Termin benötigen Sie ihre Versichertenkarte sowie aktuelle ärztliche Berichte und medizinische Befunde falls vorhanden. Neue Verordnungen müssen vorgelegt werden bevor ein Termin vereinbart werden kann. Sie können uns die Verordnungen per E-Mail oder Post schicken oder in unseren Briefkasten werfen. Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an. Tragen Sie bitte bequeme Kleidung, in der Sie sich wohlfühlen und bewegen können.



Wie sage ich einen Termin ab?

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so sagen Sie diesen bitte rechtzeitig per Telefon, Email, Kontaktformular oder persönlich ab. Unser Anrufbeantworter ist rund um die Uhr für Sie erreichbar.

Aus organisatorischen Gründen bitten wie Sie, Ihre Termine mindestens 24h vor Beginn der Behandlung abzusagen. Der Termin ist extra für Sie reserviert und kann sonst nicht anderweitig vergeben werden. Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, müssen wir Ihnen privat berechnen.



Wie lang gilt mein Rezept? (Regelung für gesetzlich Versicherte )

Behandlungsbeginn

Die erste Behandlung muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung des Rezeptes stattfinden. Eine Ausnahme liegt vor, wenn Ihr Arzt/Ihre Ärztin einen dringenden Behandlungsbedarf diagnostiziert hat. In diesem Fall muss die entsprechende Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden. In der Regel umfasst ein Rezept 6 oder 10 Behandlungen.



Behandlungsunterbrechung

Zwischen zwei Behandlungsterminen, die auf Basis Ihres Rezepts erfolgen, dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen. Ausnahmen bilden eine Unterbrechung durch Krankheit oder Urlaub.

Für Privatrezepte gelten vorstehend genannte Regelungen nicht.










 
 
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